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   FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12   

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https://dejure.org/2017,73453
FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12 (https://dejure.org/2017,73453)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.10.2017 - 4 K 1939/12 (https://dejure.org/2017,73453)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2017 - 4 K 1939/12 (https://dejure.org/2017,73453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Hinzuschätzung von Einnahmen bei fehlerhafter Kassenbuchführung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Der Zeitreihenvergleich des Beklagten halte auch den Anforderungen des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl. II 2015, 743 nicht stand.

    Vor diesem Hintergrund zieht das Gericht ernsthaft in Betracht, dass sich die sehr hohen Rohgewinnsätze (z. B. 270 % im 3. Quartal 2001, siehe Anlage 5 zum Prüfungsbericht vom 17.03.2011) aus den methodischen Schwächen des Zeitreihenvergleichs ergeben, die den BFH im Urteil vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl. II 2015, 743 dazu veranlasst haben, einen ordnungsgemäß durchgeführten Zeitreihenvergleich nicht als Nachweis der materiellen Mängel einer formal ordnungsgemäßen Buchführung anzusehen.

  • BFH, 12.07.2017 - X B 16/17

    Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Die Vorschrift des - auch im vorliegenden Streitfall die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung zulassende - § 4 Abs. 3 EStG enthält zwar keine Regelung über den formellen Mindestinhalt der Aufzeichnungen, die bei dieser Gewinnermittlungsart zu führen sind (BFH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - X B 16/17, juris).

    Weder daraus noch aus § 22 UStG und § 63 UStDV ergibt sich jedoch eine Pflicht zur Führung eines Kassenbuchs (BFH, Beschluss vom 12. Juli 2017 - X B 16/17, juris).

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 5/10

    Zur Schätzungsbefugnis bei Buchführungsmängeln - Inhalt der Entscheidungsgründe

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Formelle Mängel der Aufzeichnungen ermächtigen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (BFH, Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH, Beschluss vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484; BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - XI R 5/10 -, BFH/NV 2012, 1921, Rz 22, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Jedenfalls dann, wenn -wie hier-vorwiegend Bargeschäfte getätigt werden, können Mängel der Kassenführung aber den gesamten Aufzeichnungen die Ordnungsmäßigkeit nehmen (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1921, Rz 34).

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Die Feststellung eines Kassenbestands, für dessen tatsächliche Entwicklung im Rahmen der vorliegend nicht einschlägigen Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ein Kassenbuch erforderlich wäre, kommt im vorliegenden Fall der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG deshalb nicht in Betracht (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Februar 2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.1981 - VIII R 174/77

    Kassenaufzeichnung - Kassensturzfähigkeit - Nachkalkulation - Buchführung -

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Formelle Mängel der Aufzeichnungen ermächtigen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (BFH, Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH, Beschluss vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484; BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - XI R 5/10 -, BFH/NV 2012, 1921, Rz 22, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 31.07.1974 - I R 216/72

    Kassenbuchführung - Bareinnahme - Barausgaben - Aufzeichnung - Ordnungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Dazu gehören auch die sog. Tagesberichte bzw. Belege einer verwendeten Registrierkasse (Kassenstreifen und Kassenzettel) sowie etwaige Bons (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.04.2008 5 V 1035/07, juris; BFH, Urteile vom 20.06.1985 - IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12 und vom 31.07.1974 - I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl. II 1975, 96).
  • BFH, 20.06.1985 - IV R 41/82

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Buchführung

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Dazu gehören auch die sog. Tagesberichte bzw. Belege einer verwendeten Registrierkasse (Kassenstreifen und Kassenzettel) sowie etwaige Bons (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.04.2008 5 V 1035/07, juris; BFH, Urteile vom 20.06.1985 - IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12 und vom 31.07.1974 - I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl. II 1975, 96).
  • FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07

    Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Dazu gehören auch die sog. Tagesberichte bzw. Belege einer verwendeten Registrierkasse (Kassenstreifen und Kassenzettel) sowie etwaige Bons (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 04.04.2008 5 V 1035/07, juris; BFH, Urteile vom 20.06.1985 - IV R 41/82, BFH/NV 1985, 12 und vom 31.07.1974 - I R 216/72, BFHE 113, 400, BStBl. II 1975, 96).
  • BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88

    Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer

    Auszug aus FG Hessen, 27.10.2017 - 4 K 1939/12
    Formelle Mängel der Aufzeichnungen ermächtigen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insoweit zur Schätzung, als sie Anlass geben, die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses der Gewinnermittlung anzuzweifeln (BFH, Urteil vom 17. November 1981 VIII R 174/77, BFHE 135, 11, BStBl II 1982, 430; BFH, Beschluss vom 25. Januar 1990 IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484; BFH, Urteil vom 14. Dezember 2011 - XI R 5/10 -, BFH/NV 2012, 1921, Rz 22, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 29.08.2019 - X S 6/19

    Kein Akteneinsichtsrecht nach Datenschutzgrundverordnung bei unzulässiger

    Mit Beschluss vom 21.12.2018 - X B 157/17 hat der Senat die Beschwerde der Kläger, Beschwerdeführer und Rügeführer (Rügeführer) gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 27.10.2017 - 4 K 1939/12 als unbegründet zurückgewiesen.
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